LKWF ührerschein Ratingen

Klasse C/CE/C1/C1E
LKW Führerschein

Die Klasse C, auch als Lkw-Führerschein bezeichnet, umfasst Lkw, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen. Die Klasse C1 steht dagegen für leichtere Lkw von 3.500 bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

weitere Informationen
LKW Führerschein Klasse C/CE/C1/C1E

Klassen C/CE/C1/C1E

LKW
Führerschein

Klasse C

LKW-Führerschein

Gesamtmasse > 3500 kg
Anhänger < 750 kg
beinhaltet Klasse C1

Klasse CE

LKW-Führerschein

Gesamtmasse bis 7500 kg
Anhänger < 750 kg (Gesamtmasse: 7500kg)

Klasse CE/C1E

Anhängerführerschein

CE: Anhänger > 750 kg (kein Maximalgewicht)
C1E: Anhänger > 750 kg (Gesamtmasse: 7500kg)

LKW Führerschein

Führerschein Klasse C/CE/C1/C1E

Mit einem Führerschein der Klassen C/CE/C1/C1E dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gefahren werden.

Die Führerschein Klasse C erlaubt das Fahren von Lkw über 3,5 Tonnen, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen. Die Klasse C1 ermöglicht das Fahren von Kleinlastwagen bis 7,5 Tonnen. Die Klasse CE erlaubt das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über 750kg mit einem Lkw, C1E ermöglicht dies für Kleinlastwagen.

Führerschein Klasse C in Ratingen
Auf dieser Seite

Hier findet ihr alle Informationen für LKW Führerscheine der Klassen C/CE/C1/C1E

Führerschein Klasse C Führerschein Klasse CE

LKW Führerschein

Alle Informationen zum Führerschein Klasse C

Die Klasse C, auch als Lkw-Führerschein bezeichnet, umfasst Lkw, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen.

Er ist Voraussetzung für eine Arbeit als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr auf der Straße. Es dürfen nicht mehr als 9 Personen (inkl. Fahrzeugführer) befördert werden. Dieser Führerschein ermöglicht auch das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von bis zu 750 kg.

- Mindestalter 21 (18 siehe HINWEIS)

- Vorbesitz B (PKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (ohne Fahrzeugführer)
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Klasse C1

Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 10 Theorieunterrichte klassenspezifisch C (á 90 Minuten)
(bei Vorbesitz C1: oder D:1 4 Doppelstunden und bei D: 2 Doppelstunden)

Klasse B auf C:
- 10 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Klasse C1 auf C
- 7 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten)

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
(Solo: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten)
(Zug: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Befristung

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweise

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

LKW Führerschein mit Anhänger

Alle Informationen zum LKW-Führerschein Klasse CE

Der CE-Führerschein erweitert die Klasse C, wodurch auch Anhänger gezogen werden dürfen, die schwerer als 750 kg sind.

Mit der Klasse CE können also die schwersten Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger geführt werden. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.

Anwärter für den Führerschein der Klasse CE müssen bereits den C-Führerschein besitzen.

- Mindestalter 21 (18 siehe HINWEIS)

- Vorbesitz C erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte klassenspezifisch C (á 90 Minuten)

Klasse C auf CE:
- 10 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
(Solo: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten)
(Zug: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Befristung

Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweise

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

LKW Führerschein

Alle Informationen zum Führerschein Klasse C1

Der C1-Führerschein ermöglicht das Führen von Lkw bis max. 7,5 t und erlaubt da Ziehen eines Anhängers mit einem Gewicht von bis zu 750 kg.

Anwärter auf die C1-Fahrerlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1 ist 18 Jahre. Im gewerblichen Güterverkehr darf der Inhaber allerdings erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.

- Vorbesitz B (PKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)

- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)

Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 6 Theorieunterrichte klassenspezifisch C1 (á 90 Minuten)
- 5 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)

Befristung

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

LKW Führerschein

Alle Informationen zum Führerschein Klasse C1E

Der C1E-Führerschein ermöglicht das Führen von Lkw bis max. 7,5 t und erlaubt da Ziehen eines Anhängers mit einem Gewicht von über 750 kg.

Anwärter auf die C1-Fahrerlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1 ist 18 Jahre. Im gewerblichen Güterverkehr darf der Inhaber allerdings erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.

- Mindestalter 18, wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Mindestalter 21

- Vorbesitz C1 (LKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)

- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer als 750kg war.
- Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg.

- Keine Theorieprüfung
- 5 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 2 Nachtfahrten)

Befristung

Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.