ASF Seminar für Fahranfänger

ASF Seminar
für Fahranfänger

Wer innerhalb der 2-jährigen Probezeit auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

Weitere Informationen
ASF Seminar für Fahranfänger

Aufbauseminar für Fahranfänger

ASF
Seminar

Kursinformation

ASF Seminar

Kursgröße: 6 - 12 Teilnehmer
Zeitraum: 2 - 4 Wochen

Fahrprobe: 30 Minuten

Anmeldung

ASF Seminar

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Nachschulung bei Verstößen innerhalb der Probezeit

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird vom Straßenverkehrsamt bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit angeordnet.

Das Seminar soll Fahranfänger unterstützen ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig zu verhalten. Schwerwiegende Regelverstöße (A) sind zum Beispiel „Fahrerflucht“, zu dichtes Auffahren mit Lichthupe auf der Autobahn, Überholen trotz Überholverbots sowie Nichtbeachtung eines Rotlichts.

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ASF Kursübersicht 2022

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ASF-Kursliste

Ablauf und allgemeine Informationen

Informationen zum ASF Aufbauseminar

Beim Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) gelten genaue Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Das ASF-Seminar findet mit 6 bis 12 Teilnehmern statt. Alle Teilnehmer müssen an 4 Sitzungen á 135 Minuten teilnehmen, welche in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen stattfinden. Pro Tag darf nur eine Sitzung besucht werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung muss eine Fahrprobe abgelegt werden, die in Gruppen von maximal 3 Teilnehmern stattfindet. Diese müssen jeweils 30 Minuten mit der Fahrzeugklasse absolviert werden, mit der der Verstoß begangen wurde.

Bitte achtet darauf, dass Seminar so zu buchen, dass die Bescheinigung über die Teilnahme fristgerecht eingereicht werden können.

- Kursgröße: 6 bis 12 Teilnehmer
- Zeitraum: 2 bis 4 Wochen
- Pro Tag darf nur eine Sitzung besucht werden
- Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung muss eine Fahrprobe abgelegt werden
- Fahrprobe: Dauer 30 Minuten (mit der Fahrzeugklasse, mit der sie den Verstoß begangen wurde)
- Das Seminar muss selbstständig gebucht werden

Wer in der Probezeit gegen die 0-Promille-Grenze verstößt, muss an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Bei diesen Nachschulungen wegen Alkohol- und Drogen-Verstößen ist immer ein Verkehrspsychologe anwesend.

Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung bzw. dem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und wird dementsprechend strafrechtlich belangt.

Ein Anpruch auf Fristverlängerung besteht nicht. Wenn Du aber bereits bei einer Fahrschule zum ASF angemeldet bist (Vertragskopie vorlegen!) oder bereits an einem Seminar teilnimmst, kann mit etwas Glück eine Fristverlangerung gewährt werden. Wir empfehlen aber ausdrücklich die recht großzügigen Fristen einzuhalten!